Einladung zur Mitgliederversammlung des TKeV

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Die nachfolgende Einladung zur Mitgliederversammlung am 22.8.2018 wurde heute an alle Vereinsmitglieder versendet.

Hinweis an Vereinsmitglieder: Solltest du diese E-Mail nicht bekommen haben, schau bitte in deinen Spam-/Junk-Ordner. Sollte sie auch da nicht sein, melde dich bitte bei der u.a. Adresse.

Update am 6.8.2018: Aktualisierung der TO um Punkt 5.4


Liebe Mitglieder,

hiermit laden wir euch gemäß § 8 unserer Satzung zur ordentlichen Mitgliederversammlung (Jahreshauptversammlung) des Verein zur Förderung von Technikkultur in Erfurt e.V., stattfindend am 22.08.2018 um 19 Uhr, in den Bytespeicher Erfurt, Liebknechtstraße 8, ein. Vorwiegend geht es natürlich – wie jedes Jahr – darum, einen neuen Vorstand zu wählen. Außerdem sind (Stand mit dieser E-Mail) drei Anträge zur Änderung der Geschäftsordnung vorhanden.

Die voraussichtliche Tagesordnung:

  1. Begrüßung der Versammlungsteilnehmer durch den Vorstand
  2. Formalia, Wahl der Versammlungsämter
  3. Rechenschaftsberichte der bisherigen Vorstandsmitglieder
  4. Wahl des neuen Vorstands
    4.1 Wahl des Vorsitzenden
    4.2 Wahl des Schatzmeisters
    4.3 Wahl des Schriftführers
  5. Anträge an die Mitgliederversammlung
    5.1 GO-Änderung: Streichung Abschnitt 4 Punkt 2
    5.2 GO-Ergänzung: Ausnahmeregelung zweckgebundener Spenden in Abschnitt 4
    5.3 GO-Änderung: Anpassung der Beschlussfähigkeit in Abschnitt 3
    5.4 Satzungs-/GO-Änderungen: Übertragung des Stimmrechts auf anderes Mitglied
  6. Sonstiges

Antrag 1: Die Mitgliederversammlung beschließt, aus der Geschäftsordnung Abschn. 4 „Verfügungsrahmen der Vorstandsmitglieder“ den Punkt 2 „Für Abhebungen vom Vereinskonto ist die Unterschrift von zwei Vorstandsmitgliedern nötig.“ zu streichen.
Begründung: Die Regelung macht an sich keinen Sinn, da bei Geldabhebungen mit der EC-Karte keine Unterschriften erforderlich sind. Außerdem ist der Verfügungsrahmen unabhängig von der Art in Abschnitt 4 Punkt 1 geregelt.

Antrag 2: Die Mitgliederversammlung beschließt, dass für Mittel aus zweckgebundenen Spenden für den Verein oder einer eventuellen Projektförderung für den Verein kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung besteht. Die Geschäftsordnung Abschnitt 4 wird um folgenden Punkt 3 ergänzt:
„3. Für Mittel aus zweckgebundenen Spenden oder einer eventuellen Projektförderung besteht kein begrenzter Verfügungsrahmen nach Punkt 4 Absatz 1 der Geschäftsordnung. Über die Verfügung der Mittel entsprechend dieser Ausnahmeregelung wird per Vorstandsbeschluss entschieden. Der Vorstand legt zur Mitgliederversammlung Rechenschaft über die Höhe und die Verwendung der Mittel ab.“
Begründung: Nach der derzeitigen Regelung ist es für den Verein nicht möglich, Gelder welche für einen bestimmten Zweck an den Verein gespendet werden und über dem Verfügungsrahmen des Vorstands liegen, für ihren Bestimmungszweck zu verwenden, ohne dass eine Mitgliederversammlung darüber abstimmt. Aufgrund der langen Fristen für Terminabstimmungen, Einladung zur MV etc. ist dies derzeit eher hinderlich, siehe z.B. auch die Mittelbeschaffung für den LaserCutter. Die Neuregelung soll es dem Verein vereinfachen, diese zweckgebundenen Mittel auch kurzfristig ihrem Verwendungszweck zuführen zu können.

Antrag 3: Die Mitgliederversammlung beschließt die Änderung der Geschäftsordnung Abschnitt 3, die Beschlussfähigkeit der Mitgliederversammlung wird von bisher 33 % auf neu 25 % der Vereinsmitglieder festgelegt. Weiterhin wird Punkt 2 gestrichen.
Begründung: Zwar steigen die Mitgliederzahlen des Vereins kontinuierlich an, die Anzahl der an den MV teilnehmenden Personen nimmt jedoch nicht im gleichen Verhältnis zu. Dadurch ist es bei jeder Mitgliederversammlung schwierig, die erforderliche Beschlussfähigkeit und damit die Handlungsfähigkeit des Vereins sicher zu stellen.

Antrag 4: Die Mitgliederversammlung beschließt, dass es möglich sein soll, sein Stimmrecht zur Mitgliederversammlung auf ein anderes Mitglied zu übertragen. Die Satzung wird um §8 Abs. 4 wie folgt ergänzt:
„Mitglieder können sich durch ein anderes Mitglied vertreten lassen. Die Vertretungsbefugnis ist schriftlich nachzuweisen. Keine natürliche Person kann mehr als ein weiteres Stimmrecht ausüben.“
Nachfolgende Absätze werden entsprechend neu nummeriert.
Zusätzlich wird die Geschäftsordnung in Punkt 3 Absatz 1 wie folgt geändert:
„Die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, sobald 33% der Vereinsmitglieder oder deren Vertretungsberechtigten (Anzahl der Stimmen) anwesend sind.“
Eine Änderung des Quorums durch einen vorherigen Beschluss wird entsprechend berücksichtigt und ist bei der Abstimung Bestandteil der Änderung.
Begründung: Auch wenn Mitgliederversammlungen geplant sind, kommt es vor, dass das Leben manchmal anders spielt als der Kalender. Es sollte daher die Möglichkeit geben, sein Stimmrecht auf andere Mitglieder übertragen zu können. Wie die Ausübung der Übertragung (Selbstentscheid durch Vertreter, Besprechen von Entscheidung via elektronischer Kommunikation) vom Mitglied gehandhabt wird, steht jedem selbst frei. Die Festlegung auf die Schriftform (Schriftliche und eigenhändig unterschriebene Vollmacht) genügt gesetzlichen Anforderungen und stellt gleichzeitig eine Hürde dar. Die Einschränkung von Stimmrechthäufung verhindert, dass Abstimmungen durch einen einzelnen richtungsweisend beinflusst werden können. Die Satzungsänderung bedarf zu Ihrer Wirksamkeit der Eintragung ins Vereinsregister (§71 BGB)

Die Frist für Satzungs- und Geschäftsordnungsänderungsanträge läuft am 07.08.2018 ab. Sollten dem aktuellen Vorstand bis dahin entsprechende Anträge vorliegen, erfolgt eine weitere Einladung mit einer aktualisierten Tagesordnung und dem Antragstext der dann vorliegenden Anträge. Sonstige Anträge an die Mitgliederversammlung (nicht die Satzung oder Geschäftsordnung betreffend) und Kandidaturen für den neuen Vorstand können noch bis zum 21.08.2018 an vorstand@technikkultur-erfurt.de eingereicht werden und auch während der Versammlung noch bekannt gegeben werden.

Viele Grüße
der Vorstand

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